Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Neustadt/WN musste sich vor dem Landgericht Weiden wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs seiner elfjährigen Halbschwester verantworten. Am vierten Prozesstag saß er wortlos neben seiner Anwältin. Die Mutter, die bei allen Verhandlungstagen anwesend war, kämpfte mit den Tränen: „Ich hoffe, dass es endlich vorbei ist.“

Der Angeklagte gestand, seine elfjährige Halbschwester an verschiedenen Orten missbraucht zu haben – in seinen und ihren Zimmern, in einer Umkleide und sogar in einer Krankenhaustoilette. Die Staatsanwältin sprach von wiederholten und zunehmenden Übergriffen, während der Angeklagte behauptete, die Kontakte seien „einvernehmlich“ gewesen. Entdeckt wurden die Taten, als die Mutter Fotos und Videos auf seinem Handy fand. Das Mädchen leidet bis heute unter Albträumen und Angstzuständen.

Ein psychiatrisches Gutachten beschrieb den Angeklagten als sozial zurückgezogen, kontaktarm und geprägt von schwieriger Kindheit, ADS sowie fehlendem Halt im Beruf und Privatleben.

Die Kammer verurteilte ihn zu fünf Jahren und vier Monaten Haft wegen achtfachen sexuellen Missbrauchs, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Herstellung und dem Besitz kinderpornografischer Inhalte. Strafmildernd wirkte sein Geständnis, die schwierige Biografie und die ADS-Erkrankung, strafverschärfend seine Vorstrafen sowie die Intensität der Taten. Richter Peter Werner betonte, der Angeklagte sei nicht pädophil, sondern ein kontaktarmer Mensch, der eine Gelegenheit nutzte, und die Opferrolle der Geschädigten wurde nicht anerkannt.