Die Oberpfälzer Polizei warnt vor dem unbedarften Versenden von Nacktbildern unter Kindern und Jugendlichen – und weist auf strafrechtliche Konsequenzen hin.
Der Freund einer 13-Jährigen, selbst noch ein Kind, fordert sie auf, ein Nacktvideo von sich zu drehen. Sie schickt es ihm – und er sendet es zwei Jahre später weiter an eine Freundin, die mit der Erstellerin des Videos gerade gestritten hatte. Das Video verbreitet sich in den Sozialen Medien und ist schnell an der ganzen Schule im Umlauf. Ein Horrorszenario, so passiert im Jahr 2020 an einer Schule im Kreis Regensburg. Die Konsequenzen: Mehrere Durchsuchungen, die Polizei stellt mehrere Handys sicher. Der Freund muss 40 Arbeitsstunden ableisten, die Freundin steht derzeit vor Gericht, so teilt es die Oberpfälzer Polizei mit.
Was die Verbreitung, den Erwerb, Besitz und die Herstellung von Missbrauchsdarstellungen angeht, verzeichnete die Oberpfälzer Polizei einen stetigen Anstieg bis 2022 (497 Fälle, dabei 108 Tatverdächtige unter 14 Jahren) und für das Jahr 2023 wieder einen leichten Rückgang (327 Fälle, dabei 48 Tatverdächtige unter 14 Jahren).
Wie die Oberpfälzer Polizei nun berichtet, steigen oberpfalzweit die Zahlen der Tatverdächtigen, die in vielen Fällen selbst noch Kinder sind. Bei diesen Delikten handle es sich laut Polizei häufig um das „unbedarfte Versenden von Fotos oder Videos mit kinderpornografischem Inhalt zwischen Kindern und Jugendlichen”. Laut Polizeistatistik sind die Hälfte der bekannten Tatverdächtigen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Im Jahr 2023 waren von 327 in der Oberpfalz angezeigten Tatverdächtigen 135 unter 18 Jahren, davon 48 unter 14 Jahren.
Die Polizei warnt: Kinder und Jugendliche sollten auf das Erstellen solcher Inhalte verzichten, heißt es in der Mitteilung. Auch an die Eltern wolle man appellieren, diese Thematik mit ihren Kindern zu besprechen. Die Polizei rät: „Bevormunden Sie Ihre Kinder nicht, sondern klären Sie sachlich über die Problematik auf. Verbote können umgangen werden, nachhaltige Aufklärung nicht.”
Einige Fallbeispiele der Polizei:
Deutschlandweit wurden im Jahr 2022 laut Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) 42.075 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Missbrauchsdarstellungen, (sogenannter Kinderpornografie) und 6.746 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Jugendpornografie angezeigt, auszugehen sei aber von einem um ein Vielfaches größeren Dunkelfeld. Viele Fälle gehen nicht in die Kriminalstatistik ein, weil sie nie zur Anzeige gebracht werden.