Ein 43-Jähriger wurde bei einer Grenzkontrolle in Waidhaus festgenommen. Er war gleich zu drei Fahndungen ausgeschrieben. Ein Haftbefehl war zwar bereits aufgehoben, doch ein zweiter führte ihn jetzt direkt in die JVA Weiden.
Obwohl ein Untersuchungshaftbefehl gegen ihn inzwischen aufgehoben worden war, ist ein 43-jähriger Rumäne bei einer Grenzkontrolle in Waidhaus erneut festgenommen worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten Bundespolizisten am Dienstagabend, 13. Oktober, fest, dass gegen den Mann weiterhin ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vorlag. Da er eine offene Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro nicht bezahlen konnte, muss er nun eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Darüber informierte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus in einer Pressemitteilung.
Der 43-Jährige war bei seiner Ausreise nach Tschechien in eine Kontrolle der Bundespolizeiinspektion Waidhaus geraten. Bei der Überprüfung seiner Personalien stießen die Beamten auf gleich drei Fahndungsausschreibungen: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig suchte ihn mit einem Untersuchungshaftbefehl, die Staatsanwaltschaft Leipzig mit einem Vollstreckungshaftbefehl. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Aufenthaltsermittlung wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs veranlasst.
Der Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Braunschweig stand im Zusammenhang mit mehreren mutmaßlichen Straftaten aus dem Februar 2023. Nach Angaben der Bundespolizei soll der Mann damals ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Mercedes unterwegs gewesen sein. An dem Fahrzeug seien zudem falsche Kennzeichen angebracht gewesen. Darüber hinaus steht der 43-Jährige im Verdacht, in einem Baumarkt in Braunschweig mehrere Werkzeuge gestohlen zu haben. Dabei soll er ein griffbereites Cuttermesser mitgeführt und einen Zeugen, der ihn nach dem mutmaßlichen Diebstahl angesprochen hatte, mit dem Tod bedroht haben. Zum Zeitpunkt des Vorfalls soll der Mann erheblich alkoholisiert gewesen sein.
Auf der Dienststelle erklärte der Mann, dass er wegen des Untersuchungshaftbefehls bereits in Haft gewesen sei. Als Beleg zeigte er den Bundespolizisten einen Entlassungsschein der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel. Weitere Überprüfungen bestätigten seine Angaben. Demnach hatten Bundespolizisten ihn bereits am 16. August in Waidhaus festgenommen und am folgenden Tag in die Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel gebracht. Inzwischen war der Untersuchungshaftbefehl aufgehoben worden. Am 8. Oktober kam der 43-Jährige wieder frei. Die entsprechende Fahndungsausschreibung war allerdings noch nicht gelöscht worden. Die Bundespolizei veranlasste deshalb deren Entfernung.
Mit der Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls war die Angelegenheit für den 43-Jährigen jedoch nicht erledigt. Weiterhin bestand der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig. Das Amtsgericht Leipzig hatte den Mann bereits im März 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die noch ausstehenden 6000 Euro hatte er bislang nicht bezahlt. Die Bundespolizisten nahmen deshalb Kontakt mit der Bereitschaftsstaatsanwaltschaft Leipzig auf. Diese bestätigte, dass der Vollstreckungshaftbefehl weiterhin gültig war und vollstreckt werden musste. Die zuvor in Untersuchungshaft verbrachte Zeit in Wolfenbüttel hatte daran nichts geändert.
Da der 43-Jährige die geforderte Summe auch bei seiner erneuten Festnahme nicht aufbringen konnte, muss er nun die mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Nach Angaben der Bundespolizei wurde er am Mittwoch, 14. Oktober, in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.