Totes Mädchen in Wunsiedel: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück | Weiden24

10.06.2024
Der Angeklagte (r) wird in den Gerichtssaal geführt. (Bild: Daniel Vogl/dpa)
Der Angeklagte (r) wird in den Gerichtssaal geführt. (Bild: Daniel Vogl/dpa)
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Der Angeklagte (r) wird in den Gerichtssaal geführt. (Bild: Daniel Vogl/dpa)

Totes Mädchen in Wunsiedel: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Die Staatsanwaltschaft Hof zieht ihre Revision im Fall der Vergewaltigung einer Zehnjährigen zurück. Der Täter wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Hof hat ihre Revision gegen das Urteil im Fall Wunsiedel zurückgenommen. Ein 26-Jähriger war in dem Verfahren um den Tod einer Zehnjährigen wegen Vergewaltigung des Mädchens zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe im schriftlichen Urteil keinen Rechtsfehler bei der Strafzumessung feststellen können, teilte ein Sprecher am Montag zur Begründung mit. 

Eine Jugendkammer hatte den Angeklagten am 20. März dieses Jahres unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Er soll die Zehnjährige in der Nacht auf den 4. April 2023 nach einem Einbruch in das Heim vergewaltigt haben. Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Der mittlerweile Zwölfjährige kann strafrechtlich nicht belangt werden. Da auch er von dem Angeklagten in der Nacht sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen.

Da der Junge als Nebenkläger ebenfalls Revision eingelegt hatte, ist das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof am Montag mitteilte.

Der 26 Jahre alte Müllwerker, der früher selbst mehrfach in dem Heim untergebracht war, hatte die Vergewaltigung im Prozess gestanden, eine Beteiligung am Tod des Mädchens aber von sich gewiesen. Diese war auch nicht Teil der Anklage.

Nach dem Tod des Mädchens ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof weiterhin gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Die Ermittlungen sollen voraussichtlich bis Ende Juni abgeschlossen sein. Auch gegen den 26-Jährigen laufen weiterhin Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte. Bis wann diese Ermittlungen abgeschlossen sein werden, konnte der Sprecher zunächst nicht sagen. 

© dpa-infocom, dpa:240610-99-340729/3

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