Zehn Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf A6 vollstreckt | Weiden24

vor einer Stunde
Die Bundespolizei Waidhaus hat zehn Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf der A6 vollstreckt. (Symbolbild: Bundespolizei)
Die Bundespolizei Waidhaus hat zehn Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf der A6 vollstreckt. (Symbolbild: Bundespolizei)
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Die Bundespolizei Waidhaus hat zehn Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf der A6 vollstreckt. (Symbolbild: Bundespolizei)

Zehn Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf A6 vollstreckt

Die Bundespolizei Waidhaus hat am Wochenende zehn Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf der A6 vollstreckt. Die Betroffenen zahlten Geldstrafen und entgingen so dem Gefängnis.

Am Wochenende hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen auf der A6 insgesamt zehn Vollstreckungshaftbefehle umgesetzt. Die betroffenen Personen konnten ihre Geldstrafen vor Ort begleichen und so Ersatzfreiheitsstrafen abwenden. Insgesamt wurden rund 10.000 Euro für die Staatskasse eingenommen, heißt es in einer Pressemeldung der Bundespolizei.

Am Samstagvormittag kontrollierten die Beamten einen 27-jährigen Rumänen, der von der Staatsanwaltschaft Weiden gesucht wurde. Das Amtsgericht Weiden hatte ihn im Dezember 2025 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Zusätzlich waren noch 89 Euro Verfahrenskosten offen.

Am Samstagnachmittag überprüften die Bundespolizisten einen 43-jährigen Bulgaren, der von der Staatsanwaltschaft Amberg gesucht wurde. Das Amtsgericht Amberg hatte ihn im Oktober 2025 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.

Ein weiterer Fall betraf einen griechischen Staatsbürger, bei dem eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Bremen vorlag. Der 50-Jährige war bereits vor 5 Jahren wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden.

Zusätzlich konnten am Samstag und Sonntag fünf weitere gesuchte bulgarische Staatsangehörige sowie zwei Rumänen ihre Justizschulden vor Ort bezahlen. Dadurch entgingen auch sie den Gefängnisstrafen und durften weiterreisen.

 
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