Zwei Jahre Haft: 44-jähriger Serien-Dieb verurteilt | Weiden24

vor 6 Stunden
Zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung sind das Ergebnis einer Verhandlung, bei der sich ein 44-jähriger Mann für etliche Diebstähle verantworten musste.<br> (Symbolbild: Oliver Berg/dpa)
Zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung sind das Ergebnis einer Verhandlung, bei der sich ein 44-jähriger Mann für etliche Diebstähle verantworten musste.
(Symbolbild: Oliver Berg/dpa)
Zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung sind das Ergebnis einer Verhandlung, bei der sich ein 44-jähriger Mann für etliche Diebstähle verantworten musste.
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Zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung sind das Ergebnis einer Verhandlung, bei der sich ein 44-jähriger Mann für etliche Diebstähle verantworten musste.
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Zwei Jahre Haft: 44-jähriger Serien-Dieb verurteilt

Ein 44-Jähriger steht wegen mehrerer Diebstähle vor dem Schöffengericht Weiden. Trotz Geständnis verhängt der Richter zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Grund war die langjährige kriminelle Karriere des Angeklagten.

Ein 44-Jähriger stand wegen mehrerer Diebstähle vor dem Schöffengericht Weiden und wurde nun zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt – seine Vergangenheit und Drogensucht spielten im Prozess eine wesentliche Rolle.

Im Laufe des Jahres 2025 beging der Mann, der in einer Unterkunft für Suchtkranke lebt, mehrere Diebstähle. Er stahl u.a. ein teures Fahrrad, einen E-Scooter und diverse Artikel aus Geschäften. Bereits seit dem Jahr 2000 wurde er wiederholt wegen ähnlicher Delikte verurteilt.

Verteidiger Matthias Haberl verwies auf die Drogensucht seines Mandanten und versuchte, dies als mildernden Umstand geltend zu machen. Das Gericht entschied letztlich auf zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung, trotz gestandenem Tatvorwurf und laufendem Bemühen um Therapieplatzsuche in der Haft.

 
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