Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle und zieht 8100 Euro ein | Weiden24

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Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat bei Grenzkontrollen vier gesuchte Straftäter festgenommen und 8100 Euro Justizschulden eingezogen. (Symbolbild: Katharina Kausche/dpa)
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat bei Grenzkontrollen vier gesuchte Straftäter festgenommen und 8100 Euro Justizschulden eingezogen. (Symbolbild: Katharina Kausche/dpa)
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat bei Grenzkontrollen vier gesuchte Straftäter festgenommen und 8100 Euro Justizschulden eingezogen. (Symbolbild: Katharina Kausche/dpa)
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Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat bei Grenzkontrollen vier gesuchte Straftäter festgenommen und 8100 Euro Justizschulden eingezogen. (Symbolbild: Katharina Kausche/dpa)

Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle und zieht 8100 Euro ein

Bei Grenzkontrollen in Waidhaus hat die Bundespolizei vier gesuchte Straftäter festgenommen und 8100 Euro Justizschulden eingezogen. Alle konnten ihre Geldstrafen begleichen und entgingen der Haft.

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am vergangenen Wochenende bei Grenzkontrollen vier gesuchte Straftäter festgenommen und insgesamt 8100 Euro Justizschulden eingezogen. Alle vier Männer konnten ihre offenen Geldstrafen begleichen und entgingen damit den drohenden Ersatzfreiheitsstrafen. Die Bundespolizisten gestatteten ihnen anschließend die Weiterreise.

Am Sonntag gingen den Beamten gleich drei gesuchte Straftäter ins Netz. Ein 33-Jähriger wurde wegen eines offenen Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festgenommen. Das Amtsgericht Erlangen hatte den Mann im Februar 2026 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Da er die Strafe bislang nicht bezahlt hatte, drohten ihm mehrere Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. Der 33-Jährige beglich seine Justizschulden vor Ort in bar und durfte seine Reise fortsetzen.
Auch ein 23-Jähriger stand auf der Fahndungsliste der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Konstanz suchte ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Amtsgericht Singen hatte den Mann im Januar 2024 zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Alternativ hätte er mehrere Tage im Gefängnis verbringen müssen. Der 23-Jährige bezahlte die ausstehende Geldstrafe und konnte weiterreisen.

Den dritten Fahndungstreffer am Sonntag erzielten die Bundespolizisten bei der Kontrolle eines 37-jährigen Türken. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Das Amtsgericht Hersbruck hatte ihn im November 2025 wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt. Weil er diese bislang nicht beglichen hatte, drohten ihm mehrere Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. Der 37-Jährige konnte den geforderten Betrag bezahlen und entging damit einem Gefängnisaufenthalt.

In der Nacht auf Montag wurde ein 40-Jährigen aus Bulgarien bei der Einreisekontrolle eines Fernreisebusses mit Ziel Florenz festgenommen. Gegen ihn lagen zwei Fahndungsnotierungen vor. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach suchte den Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte ihn im Oktober 2024 zu einer Geldstrafe von 2600 Euro verurteilt. Da der 40-Jährige die Strafe nicht bezahlt hatte, sollte er ersatzweise mehrere Wochen in Haft verbringen. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Hechingen den Aufenthaltsort des Bulgaren wegen des Verdachts der Datenveränderung zur Ermittlung ausgeschrieben. Der Mann konnte die geforderten 2600 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis begleichen und durfte seine Fahrt nach Italien fortsetzen.

 
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