Am Mittwoch kontrollierten Bundespolizisten aus Waidhaus einen 52-jährigen Bulgaren bei der Einreise nach Deutschland. Laut Bundespolizei war er als Insasse eines Kleintransporters in die Kontrollstelle an der A6 gekommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig fest. Das Amtsgericht Borna hatte den Mann vor zwei Jahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese bislang nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl. Der 52-Jährige hatte die Wahl zwischen mehreren Wochen Ersatzfreiheitsstrafe und der Zahlung von 1.800 Euro. Er beglich den ausstehenden Betrag noch vor Ort per Kartenzahlung und durfte anschließend seine Reise fortsetzen.