Juwelenräuber von Pressath müssen ins Gefängnis | Weiden24

08.10.2024
Fußfesseln und Lackschuhe: Der türkische Angeklagte trug wie die beiden anderen auch während der Verhandlung Fußfessel. (Bild: Wolfgang Würth)
Fußfesseln und Lackschuhe: Der türkische Angeklagte trug wie die beiden anderen auch während der Verhandlung Fußfessel. (Bild: Wolfgang Würth)
Fußfesseln und Lackschuhe: Der türkische Angeklagte trug wie die beiden anderen auch während der Verhandlung Fußfessel. (Bild: Wolfgang Würth)
cancel
info
Fußfesseln und Lackschuhe: Der türkische Angeklagte trug wie die beiden anderen auch während der Verhandlung Fußfessel. (Bild: Wolfgang Würth)

Juwelenräuber von Pressath müssen ins Gefängnis

Nach einem Einbruch und einem Überfall auf ein Juweliergeschäft müssen drei Männer nun ins Gefängnis. Vor Gericht kam heraus, was sie zu solchen Taten bewegt hatte. Das hatte Auswirkungen auf die Strafe der Männer.

Ein 42-jähriger Türke und ein 34-jähriger Iraner sind im Herbst 2023 in ein Haus in Fuchsmühl eingebrochen und drei Tage später haben sie einen Juwelier überfallen. Nun ist das Urteil gefallen: Sie müssen jeweils für acht Jahre ins Gefängnis.

Ein weiterer Iraner war lediglich am Einbruch beteiligt. Den 32-Jährigen verurteilte das Gericht zu 2 Jahren und 11 Monate. Verurteilt wurden die Männer von der Ersten Strafkammer am Landgericht Weiden wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl, die beiden älteren zusätzlich wegen schweren Raubs mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Beweislage war die ganze Verhandlung lang erdrückend – Zeugen, DNA-Spuren, Mobilfunkauswertungen –, deshalb gestanden alle drei Angeklagten schon am ersten Verhandlungstag. Dafür kam ihnen das Gericht mit der Strafhöhe entgegen.

Motiv: Drogenschulden

Am letzten Verhandlungstag ging es nochmals um das Verhältnis der beiden Juwelierräuber zueinander. Der jüngere Juwelenräuber hatte behauptet, von seinem Mittäter zum Überfall „überredet” worden zu sein. Er hatte häufiger Crystal bei dem Türken gekauft, davon hatte er noch rund 400 Euro Schulden. Diese sollten durch die Taten beglichen werden.

Tatsächlich sollen die beiden Iraner einen Teil der Strafe in einer Therapieeinrichtung verbringen. Bei dem Türken lehnte die Strafkammer das ab, der Mann muss ins Gefängnis, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Noch ist eine Revision zum Bundesgerichtshof in Leipzig möglich.

north