Ziegler-Insolvenz: Sind auch die Azubis betroffen? | Weiden24

13.12.2024
Auch die Ziegler-Azubis sind in gewissem Maß von der Insolvenz betroffen. (Archivbild: Ziegler-Group)
Auch die Ziegler-Azubis sind in gewissem Maß von der Insolvenz betroffen. (Archivbild: Ziegler-Group)
Auch die Ziegler-Azubis sind in gewissem Maß von der Insolvenz betroffen. (Archivbild: Ziegler-Group)
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Auch die Ziegler-Azubis sind in gewissem Maß von der Insolvenz betroffen. (Archivbild: Ziegler-Group)

Ziegler-Insolvenz: Sind auch die Azubis betroffen?

Nicht nur die langjährigen Mitarbeiter der Ziegler-Gruppe stehen nach der Insolvenz vor Fragezeichen. Auch Auszubildende sind betroffen und hängen gerade in der Luft. Was passiert, wenn in der Ausbildung der Arbeitgeber insolvent ist?

Es herrscht immer noch Verwirrung und Unklarheit darüber, wie es mit den Mitarbeitern bei Ziegler weitergehen wird. Das gilt auch für die Azubis. „Ehrlich gesagt gibt es zur Zeit noch keine genaueren Infos”, erzählt einer von ihnen. „Bisher hat sich der Herr Dr. Böhm, der Insolvenzverwalter, vorgestellt und so grob erklärt was er und sein Team in nächster Zeit machen möchten.”

Auch andere Azubis, die sich auf den Aufruf von Weiden24 gemeldet haben, tappen derzeit noch im Dunkeln: „Momentan kann ich auch nichts Verlässliches erzählen.” Immerhin: Viel scheint sich nicht zu ändern. Erstmal. „Auf jeden Fall sind die Gehälter für die Zeit, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird, gesichert.”

So sieht es rechtlich aus

Grundsätzlich können sich Auszubildende erstmal darauf verlassen, ihre Ausbildungsvergütung weiter gezahlt zu bekommen. Das erklärt die IHK Oldenburg, auf die die IHK Oberpfalz verweist.

„Der Ausbildungsbetrieb beziehungsweise der Insolvenzverwalter ist dazu verpflichtet, die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Pflichten weiter zu erfüllen.” Das heißt: Gehalt gibt es weiter, auch wenn es unter Umständen gekürzt werden kann – aber immer noch angemessen sein muss. Wird der Betrieb verkauft, übernimmt der neue Besitzer den Vertrag.

Außerdem ist eine Insolvenz allein kein Grund für eine Kündigung. Der Insolvenzverwalter darf nur kündigen, wenn der Betrieb komplett dichtmacht. Wenn der Betrieb unter neuer Leitung weiterläuft, bleiben alle Verträge bestehen.

Azubis dagegen können kündigen, wenn die Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist, etwa weil niemand mehr ausbildet. Bei einem neuen Ausbildungsplatz können sie ohne Frist wechseln.

Anderweitig umsehen?

Und wenn alles nichts hilft: „Junge Menschen sind angesichts des Fachkräftemangels bei den Unternehmen auch trotz der schwierigen Gesamtkonjunktur sehr gefragt. Es gibt in der Region bei weitem mehr Ausbildungsplätze als Bewerber”, beruhigt die IHK Oberpfalz.

Erstmal ist also alles einigermaßen geregelt für die Ziegler-Azubis. Trotzdem herrscht Unsicherheit. „Naja, also man schwebt grad so ein wenig in der Luft”, sagt der Auszubildende. „Einerseits ist es natürlich gut, dass man sich trotz Insolvenzantrag die nächsten drei Monate keine Sorgen um das Gehalt machen muss. Allerdings bin ich als Azubi da ja ein wenig „abgesicherter” als die Kollegen in der Abteilung.”

Der Azubi, der seine Geschichte erzählt, ist im dritten und auch letzten Jahr meiner Ausbildung. „Ich bin natürlich dadurch in dieser langen Zeit sehr stark mit ihnen zusammengewachsen. Da hat man sich selbstverständlich einen anderen 'Abschied' vorgestellt.”

Stand 13. Dezember. Wenn es Updates gibt, gibt es sie hier.

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